Allgemein

 
Ausnahme von der allg. Radwegepflicht: 
Quelle: Allg. Verwaltungsvorschrift zur StVo  (VvW-StVO), Randnummer 23 zu § 2
 
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen
 
 
Dieser Film hat mich zum Velomobil gebracht:
https://www.youtube.com/watch?v=YJ5Qertz2OA 

Angefangen hat alles mal mit dem Hobbythek Tipp Nr. 131 oder so der wohl noch Jahre nach dessen Ausstrahlung nachgefragt und versendet wurde. Es blieb allerdings bei dem Versuch dieses Sesselfahrrad zu bauen, gefahren bin ich damit nie da es auch nie ganz fertig wurde. Viele Jahre später, im Frühjahr 2009 habe ich mir ein Fujin SL II gebraucht gekauft. 2010 wieder veräußert. 
Dann fand ich den o.a. Film im Internet und war dem Quest völlig verfallen.
Am 11.11.'11 habe ich mir dann ein nagelneues Carbon Quest bestellt. Lieferzeit damals ca. 8-12 Monate. Ich konnte meins dann dank Produktionsumstellung sowie Auslagerung nach Rumänien und somit Steigerung der Fertigungsrate überraschend nach nur 5 Monaten Wartezeit abholen. Das Quest besaß ich von April 2012 bis Sylvester 2013.

Seit July 2019 besitze ich wieder ein Velomobil, diesmal ein auf Geschwindigkeit ausgelegtes DF in der XL-Variante. 

Ein Velomobil ist so eine Art Seifenkiste mit Pedalantrieb, nur besser :D   
Es handelt sich um ein aerodynamisch voll verkleidetes Liegedreirad mit einem angetriebenen 26“ Hinterrad sowie zwei über Achsschenkel gelenkten 20“ Vorderrädern. 
Die Verkleidung bietet Wetterschutz und nebenbei ist man in der Regel schneller als mit einem unverkleidetem Rad unterwegs. 
Mit diesem Gefährt fahre ich manchmal zur Arbeit (einfache Strecke 40 km) oder in meiner Freizeit Strecken um 90 km in etwas mehr als zwei Stunden. Es ist eine herrliche Art der Fortbewegung. Eine rollende Fitnesshalle. 
Für die 40 km Arbeitsweg benötige ich über Land nur ca. 15 min. mehr als mit dem PKW. Durch die rund 30, max. 45 min. Mehraufwand je Arbeitsweg spare ich die Zeit für das 
Fitnessstudio, was länger als 45 min. dauert, sowie jede Menge CO2 und Kraftstoff.


Was ist das ?

Das ist ein Velomobil (niederländisch: Velomobiel).
Es ist genau genommen ein Fahrrad.
Der Antrieb erfolgt über eine Kette, welche von dem vorne eingebauten Tretlager unter
den Sitz hindurch zum 26“ Hinterrad geführt wird. Alle Komponenten entstammen der
Rennrad- oder Mountenbiketechnik. Gelenkt wird mit einer Lenkstange (Tiller).
Dabei werden über Achsschenkel die Lenkbewegungen auf die zwei 20“ Räder
vorne übertragen. 


Hat das einen Motor ?

Nein. Dieses Velomobil hat keinen Motor und wird ausschließlich mit Muskelkraft ange-
trieben. Eine Elektrounterstützung (bis 25 km/h, sog. Pedelec) könnte eingebaut werden. 


Wo fährt man damit ?

Da es sich um ein Fahrrad handelt, nutzt man auch Radwege. Sind diese allerdings
so schlecht, dass sie nahezu unbefahrbar sind, darf die Straße benutzt werden.
(Das gilt auch für normale Fahrräder.) In den Niederlanden ist dies mit einem Dreirad
breiter als 75 cm gesetzlich grundsätzlich möglich.
Deutsche Gerichtsurteile diesbezüglich siehe weiter unten.


Ist das nicht gefährlich ?

Nein. In der Regel wird man als Radfahrer auf der Straße besser wahrgenommen als
auf einem Radweg. Natürlich ist ein defensiver Fahrverhalten ratsam.
Durch den freien Blick nach vorne hat man Sicht auf den kompletten Verkehrsraum.
Für den rückwärtigen Verkehr sind an diesem Velomobil zwei Spiegel angebracht. 


Damit wird man doch übersehen oder ?

Bisher habe ich diesbezüglich keinerlei Probleme gehabt. Es soll allerdings Zeitgenossen
geben, die selbst einen Einsatzwagen der Feuerwehr oder gar einen Regionalzug übersehen.
Hier ist eben defensiver Fahrstil angebracht. Lieber zuviel bremsen als in gefährliche
Situationen zu geraten.


Welche Geschwindigkeiten kann man erreichen ?

Das hängt sowohl vom Fahrweg als auch von der persönlichen Kondition ab.  

Durchschnittsgeschwindigkeiten von 30 km/h und mehr sind aber eher die Regel.
Auf kurzen, ebenen, flachen (nicht Gefälle-) Strecken mit glattem Asphalt sind durchaus
Werte über 50 km/h erreichbar. Hierbei ist keine Gefällestrecke gemeint. Natürlich ist das
keine Dauerleistung. 


Wie weit kann man so fahren ?

Eine normale Fitness vorausgesetzt, sind Tagesstrecken von rund 50 km
(ca. 1,5 h) kein Problem. 


Ist das nicht unbequem ?

Im Gegenteil. Durch die liegende Position fährt es sich auch über Stunden sehr bequem.
Keine Schmerzen im Gesäß oder den Handgelenken.



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Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. 
Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 
08.11.1968, BGBL, 1977 II S.809) wie mehrspurige Fahrräder sollen in der Regel dann, 
wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalls unzumutbar ist, 
nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.
Unzumutbarkeit der Radwegenutzung bei schnellen Fahrten: 
  Die Benutzung unzumutbarer, mit den Zeichen 237; 240 und 241 gekennzeichneter, Radwege wird 
  nicht verlangt (vgl. OLG Oldenburg, VBI 1953, 190; OLG Düsseldorf, NZV 1992,290; 
  OLG Köln NZV 1994, 278; Bouska, NZV 1991, 129).


Die Unzumutbarkeit kann z. B. unter folgenden Umständen gegeben sein:

Schlaglöcher
,
fehlende
(zu geringe, scharfkantige) Bordsteinabsenkungen,
Längsrillen in Pflaster oder Asphalt,
hoch stehende oder tief liegende Hydranten,
Vermessungspunkte oder Gullydeckel,
Überwucherungen durch Gebüsch oder Brennnesseln,
Verwerfungen des Belages durch Wurzeln,
Glasscherben,
Schneedecken im Winter.

Umstände, die die Benutzung des Radwegs erheblich erschweren, reichen.
(OLG Oldenburg VBI 1953,190).
 
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Geschwindigkeit (-sbeschränkungen) bei Fahrrädern
http://fahrrad.wikia.com/wiki/Geschwindigkeitsbegrenzung

Zeichnung QUEST

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Die Menge ausgestoßenen Kohlendioxids bei einem Pkw entspricht direkt dem Kraftstoffverbrauch.
Aus einem Liter Diesel entstehen durch die Verbrennung im Motor 2,62 Kilogramm Kohlendioxid. 


Bei Benzin sind es aufgrund der anderen chemischen Zusammensetzung nur 2,32 Kilogramm pro Liter.


Quelle: Kraftstoffverbrauch Wikipedia 

Neben Wasser und geringen Mengen anderer Verbrennungsprodukte entsteht bei der Verbrennung aus

1 l Diesel etwa 2,62 kg CO2
1 l Benzin etwa 2,32 kg CO2
1 l Autogas etwa 1,8 bis 2,0 kg CO2
1,16 l Autogas etwa 2,1 bis 2,3 kg CO2 (entspricht etwa der Energie in 1 l Benzin, da die Energiedichte von Benzin höher ist)